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Wussten Sie, dass unsere Arbeit für Sie bares Geld wert ist? Da wir ein offizieller Fachbetrieb sind, können Sie unsere Leistungen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt beteiligt sich quasi an Ihrer Rechnung.

Für Privatpersonen (Mieter & Eigentümer)

Privatpersonen können unsere Arbeit über die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“ absetzen. Das Geniale: Das Geld wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur vom Einkommen).

Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst):

  • Ersparnis: 20 % der Lohnkosten können abgesetzt werden.

  • Limit: Maximal 4.000 € pro Jahr.

Handwerkerleistungen (z. B. Reparaturen, Wartung der Heizung):

  • Ersparnis: Ebenfalls 20 % der Lohnkosten.

  • Limit: Maximal 1.200 € pro Jahr.

Wichtig für die Privatperson:

  1. Kein Bargeld: Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.

  2. Lohn vs. Material: Nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar. Materialkosten (z. B. neue Glühbirnen oder Streusalz) nicht.

Beschreiben Sie ihr Anliegen

Adresse

Unter der Leiter 28

74336 Brackenheim

Telefonnummer

+49 176 24733589

E-Mail-Adresse

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